Etwas zu verleihen ist eine nette Geste, dachten wir bis heute. Doch was ist, wenn mit dem verliehenen Gegenstand eine Straftat begangen wird? Wer haftet? Eindeutige Rechtslage? Nicht was das öffentliche Internet angeht. Geben wir unser W-Lan frei und es wird Schindlunder damit betrieben, haftet der Besitzer des Zugangs. Online-Experte Christian Scherg kritisiert in seiner aktuellen Kolumne die Störerhaftung und fordert die Reform dieses Gesetzes.