Januar 2016
Das Recht auf Vergessen
TAGESZEITUNG: WESTDEUTSCHE ZEITUNG

Dass es im Internet kein Recht auf Vergessen gibt, ist eine Binsenweisheit – allerdings eine, die gerade zum Jahreswechsel und in der Zeit danach dem einen oder anderen schmerzlich bewusst macht, dass gute Vorsätze Google & Co. offensichtlich herzlich egal sind. Die Verfehlungen der Vergangenheit sind auch am 01. Januar so präsent wie immer. Onlineexperte Christian Scherg macht sich zum Jahreswechsel Gedanken zu diesem Thema.